Allergenkennzeichnung

Lt. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gehört getrockneter Bärlauch nicht zu den in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU)1169/2011 genannten Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und benötigt daher keine Allergenkennzeichnung.

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